Betriebsverpflegung

Teil von Wie plane ich Betriebsverpflegung mit Bedarf, Konzept und Kosten?

Verpflegungskosten im Betrieb: Kostenarten trennen und Soll-Ist-Vergleich aufsetzen

Verpflegungskosten im Betrieb erfassen: Kostenarten an Konten anlehnen, fixe und variable Anteile trennen, Soll-Ist-Vergleich aufsetzen und Grenzen beachten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Kostenartenrechnung sortiert alle Kosten eines Zeitraums und lehnt die Kostenarten grob an die Konten der Buchführung an.
  • Erst die Unterteilung dieser Konten zeigt, welche Beträge fix und welche variabel sind.
  • Der Soll-Ist-Vergleich stellt geplante und tatsächliche Werte gegenüber und macht Ursachen von Abweichungen sichtbar.

Kosten der Verpflegung sauber erfassen statt pauschal schätzen

Eine Pauschale pro Kopf verdeckt, wo das Geld tatsächlich hingeht. Die Kostenartenrechnung geht anders vor: Sie sortiert die Kosten, die in einem Monat, Quartal oder Jahr anfallen, und addiert sie. Als Struktur dienen die Konten, die Sie ohnehin in Ihrer Buchführung verwenden, etwa Personalkosten, Kfz-Kosten oder Bürokosten.

Für die Betriebsverpflegung heißt das: Sie übernehmen diese grobe Gliederung und ergänzen die Positionen, die typisch für Küche, Ausgabe und Ware sind. Wichtig ist ein einheitlicher Zeitraum. Wer Monat und Jahr mischt, kann später keine Abweichung sinnvoll bewerten.

Steuerliche Fragen zur Verpflegung klären Sie getrennt vom Kostenaufbau. Das BMG darf zur steuerlichen Behandlung von Gesundheitsmaßnahmen keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen. Für Rechtssicherheit verweist es auf eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt nach § 42e EStG.

Kostenarten an die Konten anlehnen und fix von variabel trennen

Der Nutzen der Kostenartenrechnung entsteht durch die zweite Ebene. Sie unterteilen die Konten weiter, etwa Bürokosten in Büromaterial, Telefon und Porto. So wird sichtbar, welche Kosten fix und welche variabel sind.

Fixe Kosten fallen unabhängig von der produzierten Menge an. Variable Kosten lassen sich einzelnen Aufträgen zurechnen, etwa der Wareneinkauf. Ein Pauschalbetrag pro Essen zählt dagegen den fixen Anteil nicht mit.

Die folgende Tabelle ist ein eigenes Arbeitsschema. Die Zeile ist ausdrücklich hypothetisch und keine Quelle für reale Kostensätze.

Kostenart Fix oder variabel Zuordnung zur Buchführung
Wareneinkauf Speisen variabel Aufwand für Ware
Küchenpersonal fix Personalkosten
Pacht oder Abschreibung Küche fix Raumkosten
Verpackung und Ausgabe variabel Materialaufwand
Beispielzeile Strom (hypothetisch) teils fix, teils variabel Energiekosten

Bei Strom ist die Trennung nicht eindeutig. Ein Grundverbrauch läuft unabhängig von der Essenszahl, der Verbrauch beim Kochen steigt mit ihr. Solche Mischpositionen sollten Sie aufteilen, statt sie einer Seite zuzuschlagen.

Soll und Ist vergleichen und die Grenzen des Vergleichs beachten

Beim Soll-Ist-Vergleich stellen Sie die geplanten Erlöse und Kosten den tatsächlichen gegenüber. Welche Ursachen eine Abweichung hat, prüfen Sie am konkreten Konto. Ein Beispiel aus dem Controlling-Leitfaden: Der Wareneinkauf war teurer als geplant; als mögliche Reaktion können Sie günstigere Lieferanten suchen.

Legen Sie den Soll-Wert deshalb auf Ebene der Kostenart fest, nicht nur als Gesamtsumme. Dann zeigt die Abweichung nicht nur, dass etwas teurer wurde, sondern welcher Posten sie ausgelöst hat.

Eine Grenze sollten Sie kennen: Wegen noch nicht realisierter Einnahmen und Ausgaben sagt der Soll-Ist-Vergleich nichts über Gewinn oder Liquidität aus. Er ist ein Steuerungsinstrument für Kosten und Erlöse, keine Gewinnrechnung.

Eine weitere Einschränkung ist praktischer Natur: Die Kostenartenrechnung sollten Sie nach den Rubriken der Buchführung vornehmen. Ohne diese Anlehnung bleibt die Zuordnung willkürlich und der Vergleich zwischen den Perioden verliert seine Grundlage.

Häufige Fragen

Wie oft sollte ich den Soll-Ist-Vergleich durchführen?

Eine feste Vorgabe gibt es nicht. Sinnvoll ist ein Rhythmus, der zum Zeitraum Ihrer Kostenartenrechnung passt, also etwa monatlich oder quartalsweise. Entscheidend ist, dass Soll und Ist denselben Zeitraum abdecken.

Muss ich jede Kostenposition in fix und variabel trennen?

Nein. Eindeutige Positionen lassen sich direkt zuordnen, etwa der Wareneinkauf als variabel oder Pacht als fix. Nur Mischpositionen wie Strom benötigen eine Aufteilung. Diese Trennung hilft dabei, den Deckungsbeitrag zu berechnen.

Ersetzt der Soll-Ist-Vergleich die Gewinnrechnung?

Nein. Er vergleicht geplante und tatsächliche Werte, lässt aber noch nicht realisierte Einnahmen und Ausgaben außer Betracht. Für Gewinn oder Liquidität brauchen Sie eine separate Rechnung, etwa die Gewinn- und Verlustrechnung.

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